
Gewährleistungen
- Mit der Bestellung werden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die aktuelle Fassung unserer AGB können auf der Internetseite www.LV-Soft.de eingesehen werden
- Der Besteller verpflichtet sich, die von Lauterbach Verfahrenstechnik GmbH (LV) gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von 14 Tagen gegenüber LV schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Bestellers, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung und innerhalb der Frist nicht erkennbar.
- Die Haftung von Lauterbach Verfahrenstechnik GmbH für Schäden und Vermögensverluste, die aus der Benutzung eines Programmes entstanden sind, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung zurückzuführen. Der Empfänger ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung.
- Eine Gewährleistung von Lauterbach Verfahrenstechnik GmbH beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Gemäß den Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist Lauterbach Verfahrenstechnik GmbH außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, ge-genüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich von LV. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzleistung von LV oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsan-sprüchen fehl, so kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Bestellers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grobfahrlässige Vertragsverletzung von LV zurückzuführen.
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